Junge Menschen im schulischen Alltag als Symbol für Teilhabe an Bildung
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Teilhabe an Bildung braucht mehr als Anwesenheit.

Unsere Eingliederungshilfen begleiten Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung dort, wo Schule, Alltag und Teilhabe ohne passende Unterstützung nicht einfach mitlaufen.

Begleitung im SchulalltagKlar erklärtVerlässlicher Kontakt

Eingliederungshilfen bei Jetzt Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung brauchen im Schulalltag oft mehr als guten Willen. Sie brauchen Orientierung, Stabilität und jemanden, der Unterstützung nicht nur organisiert, sondern im Alltag mitträgt.

Genau dort setzen unsere Eingliederungshilfen an. Wir begleiten junge Menschen so, dass Teilhabe an Bildung nicht nur formal möglich ist, sondern praktisch erlebbar wird. Zugewandt, verständlich und mit dem Anspruch, dass Hilfe nicht drückt, sondern trägt.

Worum es bei Eingliederungshilfen geht

Eingliederungshilfen sollen junge Menschen dabei unterstützen, trotz seelischer Belastungen oder Beeinträchtigungen am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Bei Jetzt liegt der Schwerpunkt besonders auf der Teilhabe an Bildung, also auf Unterstützung im schulischen Kontext.

Es geht nicht darum, Kinder und Jugendliche einfach nur irgendwie durch den Schultag zu bringen. Es geht darum, ihnen Orientierung, Beteiligung, soziale Einbindung und eine ihren Möglichkeiten entsprechende Bildung zu ermöglichen.

Wichtig zu unterscheiden

Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII betreffen Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Davon zu unterscheiden sind Leistungen für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung nach SGB IX.

Für wen das Angebot gedacht ist

Nicht jede schulische Schwierigkeit ist automatisch eine Eingliederungshilfe. Aber dort, wo seelische Belastungen die Teilhabe deutlich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, kann genau diese Hilfe der passende Rahmen sein.

Kinder und Jugendliche

Für junge Menschen, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und deren Teilhabe dadurch beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht.

Eltern und Sorgeberechtigte

Für Familien, die Orientierung brauchen, wie Unterstützung im Schulalltag aussehen kann und wie der Weg zur Hilfe überhaupt beginnt.

Jugendämter, Schulen und Partner

Für alle, die tragfähige Unterstützung im schulischen Alltag brauchen und einen klaren, verlässlichen Ansprechpartner suchen.

Was wir konkret leisten

Die genaue Ausgestaltung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf. Gleichzeitig gibt es typische Bereiche, in denen Eingliederungshilfen im Schulalltag wirksam werden.

Orientierung und Struktur

Wir helfen dabei, den Schulalltag überschaubarer zu machen, Übergänge zu begleiten und Anforderungen so zu strukturieren, dass Teilhabe überhaupt möglich wird.

Soziale Einbindung

Wir unterstützen bei Kontaktanbahnung, Integration in Klassenverbände und bei der Frage, wie Zugehörigkeit im Schulalltag gelingen kann.

Begleitung im Unterricht und in Pausen

Wir begleiten dort, wo Unterstützung notwendig ist, damit Lernen, Beteiligung und Sicherheit nicht an Überforderung scheitern.

Abstimmung mit dem Umfeld

Wir arbeiten nicht isoliert. Wo es sinnvoll ist, stimmen wir uns mit Eltern, Schule, Jugendamt und weiteren Beteiligten ab, damit Hilfe im Alltag tragfähig wird.

Stärkung statt Druck

Unsere Begleitung soll nicht nur Reibung reduzieren. Sie soll jungen Menschen helfen, mehr Sicherheit, Selbstwirksamkeit und Teilhabe zu erleben.

Je nach Bedarf kann die Ausgestaltung unterschiedlich sein. Entscheidend ist nicht das Schema, sondern die Passung.

Wie der Weg zur Hilfe aussieht

Der Weg zur Eingliederungshilfe muss nicht kompliziert klingen. Er braucht vor allem Orientierung.

1

Beratung und erste Orientierung

Eltern, Jugendliche oder andere Beteiligte wenden sich an das örtliche Jugendamt oder lassen sich zunächst beraten.

2

Antrag stellen

Ein Antrag ist Voraussetzung für die Hilfe. Eltern als gesetzliche Vertreter oder Jugendliche ab 15 Jahren können ihn stellen.

3

Prüfung durch das Jugendamt

Das Jugendamt prüft gemeinsam mit fachlicher Stellungnahme und Gesprächen, ob eine seelische oder drohende seelische Behinderung vorliegt und wie die Teilhabe beeinträchtigt ist.

4

Geeignete Hilfe finden

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird geklärt, welche Hilfe notwendig und geeignet ist. Genau hier kann die konkrete Begleitung durch Jetzt Jugendhilfe anschließen.

Wichtig zu wissen

Nicht jede Frage zu Eingliederungshilfe muss sofort beantwortet sein. Wichtig ist zuerst, dass Orientierung möglich wird. Gute Hilfe beginnt nicht mit dem perfekten Antrag, sondern mit einer verständlichen Einordnung.

  • Teilhabe an Bildung ist der zentrale Schwerpunkt
  • Beratung erfolgt über das Jugendamt
  • Jugendliche ab 15 Jahren können selbst einen Antrag stellen
  • Der passende Weg klärt sich oft im Gespräch

Ansprechpartner für Eingliederungshilfen

Wenn Sie Fragen zu unseren Eingliederungshilfen oder zur Begleitung im schulischen Alltag haben, ist Alexander Stumme der passende Ansprechpartner.

Für allgemeine Anfragen oder wenn Sie unsicher sind, welcher Weg passt, hilft unsere Geschäftsstelle ebenfalls weiter.

Alexander Stumme

Alexander Stumme

Verwaltung | Einsatzplanung | Eingliederungshilfen

Häufige Fragen zu Eingliederungshilfen

Sie möchten den richtigen nächsten Schritt klären?

Wenn Sie Fragen zu Eingliederungshilfen, zu Teilhabe an Bildung oder zum Weg in die Hilfe haben, sprechen Sie mit uns. Wir helfen dabei, Orientierung zu schaffen und den passenden Kontakt zu finden.

Quellen und weiterführende Hinweise

Die fachlichen Einordnungen auf dieser Seite stützen sich auf gesetzliche Grundlagen und auf Informationsangebote der Kinder- und Jugendhilfe.

  • § 35a SGB VIII - gesetzliche Grundlage für Eingliederungshilfe bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung
  • BAG Landesjugendämter - Einordnung zu Voraussetzungen, Teilhabebeeinträchtigung und Verfahren
  • LWL-Landesjugendamt - Fachlicher Überblick zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

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